Wohnungseigentumsrecht

An dieser Stelle finden Sie Informationen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und aktuellen Gesetzesvorhaben.

Das Wohnungseigentumsrecht hat insbesondere seit der WEG-Novelle im Jahr 2007 umfassende Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof erfahren.

Eine umfassende WEG-Reform ist in Vorbereitung. Sie soll Schwachstellen im WEG beseitigen und das WEG praxisnäher gestalten sowie mehr Harmonisierung zum Mietrecht herstellen. Neben dem im Herbst 2019 vorgestellten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 27.4. 2020 (Ds. 19/18791) vor, welcher derzeitig im Bundestag diskutiert wird. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist im Herbst 2020 zu rechnen.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bereits mit dem 28.3. 2020 in Kraft getreten ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, welches in Art. 2 § 6 auch Regelungen des Wohnungseigentumsrechtes beinhaltet. Nach § 6 Abs. 1 bleibt der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt. § 6 Abs. 2 ordnet an, dass der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan fortgilt.