Mietrecht

An dieser Stelle finden Sie Informationen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und aktuellen Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben.

Das Mietrecht unterliegt einem steten Wandel in Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie und der Energiewende stellen aktuell die größten Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft dar. Gleichzeitig gilt es, den Mietpreisanstieg zu dämpfen und dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen.

„Covid-19-FAG“

Für die Praxis derzeitig zwingend zu beachten sind die Regelungen in Art. 5 § 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.3. 2020 (BGBl I 2020, 569) – „Covid-19-FAG“.
Die Regelung zu Art. 240 EGBGB bestimmt zwingend den Kündigungsausschluss für „pandemiebedingte“ Zahlungsausfälle des Mieters in den Monaten April bis Juni 2020. Sie betrifft Wohnungs- und Gewerbemietverträge sowie Pachtverträge. Der Mieter erhält die Gelegenheit, diese Mietforderungen bis zum 30.6. 2022 auszugleichen. Erst danach ist eine Zahlungsverzugskündigung im Hinblick auf einen Zahlungsausfall in den Monaten April bis Juni 2020 zulässig.
Eine Ausdehnung des Kündigungsausschlusses bis zum 30.9. 2020 ist gem. Art. 240 § 4 Abs. 1 Nr. 2   EGBGB durch Rechtsverordnung der Bundesregierung möglich.
Die Zahlungsverpflichtung des Mieters bleibt jedoch unberührt.

weitere Gesetzesänderungen

Das „Paket der Bundesregierung für ökologisches und bezahlbares Wohnen“ wurde im August 2019 vorgestellt. Einige der dort vorgesehenen Gesetzesänderungen wurden bereits realisiert bzw. stehen unmittelbar vor ihrem Abschluss. So ist die Änderung des § 558 Abs. 2 BGB (Erweiterung des Bezugszeitraumes für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre) am 1.1. 2020 und die Änderung des § 556g Abs. 2 S. 2 BGB (Forderungsrecht des Mieters in Bezug auf die die zulässige Neuvermietungsmiete überschreitenden Beträge rückwirkend für 30 Monate ab Vertragsbeginn) am 1.4. 2020 in Kraft getreten.

Die Beschränkung der Kostentragungspflicht eines Verbrauchers in Bezug auf Maklerkosten bei Immobilienerwerb wurde in der ersten Maihälfte im Bundestag verabschiedet.

Auch die Länder sind nicht untätig. Der am 23.2. 2020 in Kraft getretene Berliner Mietendeckel (MietenWoG Berlin) steht nur am Anfang politischer Bestrebungen zur Begrenzung des Mietenanstieges, auch andere Städte finden an dieser Idee immer mehr Gefallen. Sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen, sind auch diesbezügliche bundesgesetzliche Änderungen nicht auszuschließen.

E-Mobilität

Mit der WEG-Novelle 2020 (BT-Ds. 19/18791) werden Duldungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter auf mietereigene Installation von E-Ladetechnik und Schaffung von Barrierefreiheit einhergehen (siehe § 554-E BGB).