Seminare

Das Programmangebot in den Rechtsgebieten Mietrecht und WEG basiert auf Erfahrungen in vielen Prozeß- und Beratungsmandaten sowie langjähriger Tätigkeit als Dozentin in der Wohnungswirtschaft und im Rahmen der Anwaltsfortbildung.

Frühzeitige und intensive Schulung bietet die Chance, bestehende oder potentielle rechtliche Probleme sowie Probleme in den Arbeitsabläufen bereits im Vorfeld zu erkennen und somit Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Zu allen Seminaren stehen begleitende Unterlagen zur Verfügung.

Zeit und Ort der Veranstaltungen bestimmen sich nach Ihren Wünschen.

Die Honorierung erfolgt abhängig von Tagungsort und Dauer der jeweiligen Veranstaltung.

Wohnungsimmobilienverwalter und Wohnungsimmobilienmakler sowie unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen sind nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 4 GewO seit dem 1.8. 2018 zur Weiterbildung verpflichtet. Der Umfang der Weiterbildungspflicht beträgt grundsätzlich 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren. Der dreijährige Zeitraum endet erstmals am 31.12. 2020, da bereits das volle Kalenderjahr 2018 gesetzlich maßgeblich ist.