Die Bewältigung der Energie- und Klimawende stellt sowohl die Gesellschaft als auch die Immobilienwirtschaft vor sehr große Herausforderungen. Sie ist ohne flankierende Digitalisierung nicht vorstellbar.
Mit dem Klimaschutzabkommen von Paris aus dem Jahr 2016 sind ehrgeizige Ziele zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs gesetzt. Der Anstieg soll nicht mehr als 1,5 – 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten betragen. Die EU Climate Action Regulation 2018 sieht eine verbindliche Verteilung der Vorgaben des Ab-kommens von Paris auf die EU-Mitgliedstaaten ab dem Jahr 2021 vor. Die Bundes-republik Deutschland ist hiernach zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 53 % gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Jahr 2030 verpflichtet. Treibhausgasneutralität wird bis zum Jahr 2050 angestrebt. Auf Gebäude entfällt in der Bundesrepublik Deutschland derzeitig ein Anteil von ca. 35 % des gesamten C02-Ausstoßes.
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat am 20.9. 2019 das alle Sektoren umfassende Klimaschutzpaket vorgestellt. Das Klimaschutzgesetz ist im Herbst 2019 in Kraft getreten. Ein geänderter Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz, welches die ENEV, das ENEG und das EEWärmeG in sich vereinigen wird, liegt bereits vor und soll nunmehr voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Kraft treten.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie vom Dezember 2018 wird weitere Umstellungen in der Gebäudetechnik mit sich bringen (zwingender Einbau fernablesetauglicher Ab-lesegeräte bei Neueinbau ab 25.10. 2020, Nachrüstungspflicht bei Bestandsgeräten ab 2027). Ab dem 1.1. 2022 sind dem Endnutzer monatlich unterjährige Verbrauchsdaten zur Verfügung zu stellen.
Die aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hervorgegangenen Ände-rungen des MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) sehen den Smart-Meter-Rollout mit dem Einbau digitaler bzw. intelligenter Messgeräte mit zusätzlichem Smart-Meter-Gateway verbindlich bis zum Jahr 2032 vor. Die Zertifizierung zumindest drei geeig-neter Smart-Meter-Gateway durch das Bundesamt für Sicherheit ist noch im Jahr 2019 erfolgt. Auch die notwendige Markterklärung liegt mittelerweile vor. Der Einsatz von Smart-Meter-Gateways ermöglicht zukünftig – obwohl zunächst nur für die Messsparte Strom zwingend gesetzlich vorgesehen – auch die Erfassung der Ablesesparten Wasser und Heizwärme sowie Gas, wodurch die Einführung des Smart-Metering insbesondere im Bereich der Warmwasser- und Heizwärmeerzeugung ermöglicht und weiteres Potenzial zur Einsparung von Endenergie generiert wird.